Glas­ver­bot, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Glasverbot

Rechtschreibung

Worttrennung
Glas|ver|bot

Bedeutung

(besonders bei Großveranstaltungen) der Vermeidung von Verletzungen durch Glasbruch dienendes, zeitlich und räumlich beschränktes Verbot, Getränke u. Ä. in Glasgefäßen mitzuführen oder zu verkaufen

Beispiele
  • in der Karnevalszeit ein Glasverbot für Teile der Innenstadt erlassen, durchsetzen
  • die Einhaltung des Glasverbotes beim Stadtfest

Grammatik

das Glasverbot; Genitiv: des Glasverbot[e]s, Plural: die Glasverbote

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