Glasverbot, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Glasverbot
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Glas|ver|bot
Bedeutung
ⓘ(besonders bei Großveranstaltungen) der Vermeidung von Verletzungen durch Glasbruch dienendes, zeitlich und räumlich beschränktes Verbot, Getränke u. Ä. in Glasgefäßen mitzuführen oder zu verkaufen
- Beispiele
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- in der Karnevalszeit ein Glasverbot für Teile der Innenstadt erlassen, durchsetzen
- die Einhaltung des Glasverbotes beim Stadtfest
Grammatik
ⓘdas Glasverbot; Genitiv: des Glasverbot[e]s, Plural: die Glasverbote