Gläubigerin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Gläubigerin
- Lautschrift
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[ˈɡlɔɪ̯bɪɡərɪn]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Gläu|bi|ge|rin
Bedeutung
ⓘInstitution, weibliche Person, die durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an eine andere Person finanzielle Forderungen zu stellen, die einem Schuldner oder einer Schuldnerin gegenüber anspruchsberechtigt ist
- Beispiel
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- die Bundesbank ist die größte Gläubigerin im Insolvenzverfahren
Synonyme zu Gläubigerin und Gläubiger
ⓘGrammatik
ⓘdie Gläubigerin; Genitiv: der Gläubigerin, Plural: die Gläubigerinnen