Gläu­bi­ge­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Gläubigerin
Lautschrift
[ˈɡlɔɪ̯bɪɡərɪn]

Rechtschreibung

Worttrennung
Gläu|bi|ge|rin

Bedeutung

Institution, weibliche Person, die durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an eine andere Person finanzielle Forderungen zu stellen, die einem Schuldner oder einer Schuldnerin gegenüber anspruchsberechtigt ist

Beispiel
  • die Bundesbank ist die größte Gläubigerin im Insolvenzverfahren

Grammatik

die Gläubigerin; Genitiv: der Gläubigerin, Plural: die Gläubigerinnen

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