Gewohnheitsrecht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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▒░░░░
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Gewohnheitsrecht
- Lautschrift
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[ɡəˈvoːnhaɪ̯tsrɛçt]
- Worttrennung
- Ge|wohn|heits|recht
schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende Praktizierung und längere Tradition verbindlich ist