Ge­wohn­heits­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Gewohnheitsrecht
Lautschrift
[ɡəˈvoːnhaɪ̯tsrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|wohn|heits|recht

Bedeutung

schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende Praktizierung und längere Tradition verbindlich ist

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