Ge­schäfts­buch, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Geschäftsbuch
Lautschrift
[ɡəˈʃɛftsbuːx]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|schäfts|buch

Bedeutung

Buch, in das Kaufleute ihre Geschäfte (1a) und den Stand ihres Vermögens einzutragen verpflichtet sind

Kurzform
Buch (3)
Beispiel
  • Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen, erhalten
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