Gerichtsvollzieher, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Gerichtsvollzieher
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ge|richts|voll|zie|her
Bedeutung
ⓘAngehöriger der Justizbehörde, der mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist
- Abkürzung
- GV
- Beispiele
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- der Gerichtsvollzieher hat die Möbel gepfändet
- die Schulden mithilfe des Gerichtsvollziehers eintreiben
Synonyme zu Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherin
ⓘ- (süddeutsch) Pfänder, Pfänderin; (österreichische Amtssprache) Exekutor, Exekutorin
Grammatik
ⓘder Gerichtsvollzieher; Genitiv: des Gerichtsvollziehers, Plural: die Gerichtsvollzieher