Ge­richts­kri­tik, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
DDR
Aussprache:
Betonung
Gerichtskritik

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|richts|kri|tik

Bedeutung

vom Gericht (1a) beschlossene Kritik an Mängeln bei anderen staatlichen oder gesellschaftlichen Organen

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