Ge­gen­zeu­ge, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Gegenzeuge

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|gen|zeu|ge

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person, die das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt
    Beispiel
    • ich habe zwei Gegenzeugen gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall
  2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess
    Beispiel
    • die Gegenzeugen wurden noch nicht vernommen
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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