Garantieschein, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Garantieschein
- Lautschrift
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[ɡaranˈtiːʃaɪ̯n]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ga|ran|tie|schein
Bedeutung
ⓘeiner Ware beigepackter oder dem Käufer bzw. der Käuferin ausgehändigter Schein, der eine Garantie (1b) zusichert