Ga­ran­tie­schein, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Garantieschein
Lautschrift
[ɡaranˈtiːʃaɪ̯n]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ga|ran|tie|schein

Bedeutung

einer Ware beigepackter oder dem Käufer bzw. der Käuferin ausgehändigter Schein, der eine Garantie (1b) zusichert

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