Fa­mi­li­en­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Familienrecht
Lautschrift
[faˈmiːli̯ənrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Fa|mi|li|en|recht

Bedeutungen (2)

  1. Teil des bürgerlichen Rechts, der sich mit der Familie (1a), der rechtlichen Stellung von Familienmitgliedern, Verwandten, Vormund und Mündel o. Ä. befasst
    Grammatik
    ohne Plural
  2. eines der Rechte, die Familien zustehen
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