Familienrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Familienrecht
- Lautschrift
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[faˈmiːli̯ənrɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Fa|mi|li|en|recht
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Teil des bürgerlichen Rechts, der sich mit der Familie (1a), der rechtlichen Stellung von Familienmitgliedern, Verwandten, Vormund und Mündel o. Ä. befasst
- Grammatik
- ohne Plural
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eines der Rechte, die Familien zustehen