Exzedentenvertrag, der
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Versicherungswesen
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Exzedentenvertrag
- Worttrennung
- Ex|ze|den|ten|ver|trag
Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt
der Exzedentenvertrag; Genitiv: des Exzedentenvertrag[e]s, Plural: die Exzedentenverträge