Exemtion, die
Rechtschreibung
Alle Trennmöglichkeiten: Ex|em|ti|on
Bedeutungsübersicht
- (Rechtssprache) rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit
- Ausgliederung (z. B. eines Klosters aus dem kirchlichen Verband und Unterstellung unter einen höheren oder besonders eingesetzten Geistlichen)
Aussprache
Herkunft
Grammatik
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Exemtion | die Exemtionen |
Genitiv | der Exemtion | der Exemtionen |
Dativ | der Exemtion | den Exemtionen |
Akkusativ | die Exemtion | die Exemtionen |