Er­zie­hungs­ur­laub, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
umgangssprachlich, sonst veraltend
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Erziehungsurlaub
Lautschrift
[ɛɐ̯ˈtsiːʊŋsʔuːɐ̯laʊ̯p]

Besonderer Hinweis

Im Abschnitt „Bedeutung“ finden Sie einen besonderen Hinweis zum Gebrauch dieses Wortes.

Rechtschreibung

Worttrennung
Er|zie|hungs|ur|laub

Bedeutung

(maximal drei Jahre dauernde) Freistellung von der Arbeit für Arbeitnehmer[innen] ab der Geburt des Kindes

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Besonderer Hinweis

Seit 2001 lautet die offizielle Bezeichnung vonseiten des Gesetzgebers Elternzeit, um die Erziehungsleistung nicht als Urlaub abzuwerten.

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