Er­zie­hungs­be­rech­tig­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Erziehungsberechtigter
Lautschrift
[ɛɐ̯ˈtsiːʊŋsbərɛçtɪçtɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Er|zie|hungs|be|rech|tig|ter

Bedeutung

männliche Person, die die elterlichen Rechte und Pflichten für ein minderjähriges Kind wahrnimmt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Berechtigter

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