Erb­ver­brü­de­rung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Erbverbrüderung

Rechtschreibung

Worttrennung
Erb|ver|brü|de|rung

Bedeutung

durch Erbvertrag zugesichertes wechselseitiges Erbrecht zweier oder mehrerer regierender Häuser für den Fall ihres Aussterbens

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