Erb­schein, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Erbschein
Lautschrift
[ˈɛrpʃaɪ̯n]

Rechtschreibung

Worttrennung
Erb|schein

Bedeutung

amtliches Zeugnis über das Recht an einer Erbschaft und den Umfang des Erbteils

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