Erb­fol­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Erbfolger

Rechtschreibung

Worttrennung
Erb|fol|ger

Bedeutungen (2)

  1. rechtlicher Nachfolger in der [Vermögens]stellung einer Verstorbenen, eines Verstorbenen
    Gebrauch
    Rechtssprache
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Erbfolger; Genitiv: des Erbfolgers, Plural: die Erbfolger

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