Einkindschaft, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache früher
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Einkindschaft
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ein|kind|schaft
Bedeutung
ⓘVertrag bei Wiederverheiratung, durch den die Kinder des einen Ehegatten aus erster Ehe den Nachkommen aus der neuen Ehe völlig gleichgestellt sind, auch in Beziehung zum neuen Ehegatten
Grammatik
ⓘdie Einkindschaft; Genitiv: der Einkindschaft