Ehe­lich­er­klä­rung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache früher
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Ehelicherklärung
Lautschrift
[ˈeːəlɪçʔɛɐ̯klɛːrʊŋ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ehe|lich|er|klä|rung

Bedeutung

gerichtliche Erklärung, die einem nicht ehelichen Kind (besonders gegenüber dem Vater) die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes verleiht

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