Ehelicherklärung, die
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache früher
- Häufigkeit: ⓘ
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▒░░░░
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Ehelicherklärung
- Lautschrift
-
[ˈeːəlɪçʔɛɐ̯klɛːrʊŋ]
- Worttrennung
- Ehe|lich|er|klä|rung
gerichtliche Erklärung, die einem nicht ehelichen Kind (besonders gegenüber dem Vater) die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes verleiht