Dritt­schuld­ne­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Drittschuldnerin
Lautschrift
[ˈdrɪtʃʊldnərɪn]

Rechtschreibung

Worttrennung
Dritt|schuld|ne|rin

Bedeutung

Schuldnerin einer Forderung, die von der Gläubigerin/vom Gläubiger der Gläubigerin/des Gläubigers gepfändet wurde

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