Dop­pel­staa­ter, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Doppelstaater

Rechtschreibung

Worttrennung
Dop|pel|staa|ter

Bedeutung

männliche Person, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Doppelstaater; Genitiv: des Doppelstaaters, Plural: die Doppelstaater

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