Dif­fe­renz­ge­schäft, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Differenzgeschäft
Lautschrift
[dɪfəˈrɛntsɡəʃɛft]

Rechtschreibung

Worttrennung
Dif|fe|renz|ge|schäft

Bedeutung

Börsentermingeschäft, bei dem nicht Lieferung und Bezahlung des Kaufobjekts, sondern nur die Zahlung der Kursdifferenz zwischen Vertragskurs und Kurs am Erfüllungstag an den gewinnenden Partner vereinbart wird

Grammatik

das Differenzgeschäft; Genitiv: des Differenzgeschäft[e]s, Plural: die Differenzgeschäfte

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?