Bür­ger­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Bürgerbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Bür|ger|be|auf|trag|ter

Bedeutung

unabhängiger Beauftragter eines Parlaments; Anwalt zum Schutz der Rechte der Bürger gegenüber Behörden und Verwaltung

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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