Be­zugs­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Börsenwesen
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Bezugsrecht
Lautschrift
[bəˈtsuːksrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|zugs|recht

Bedeutung

gesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den Bezug (2a) neuer Aktien

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