Beweisverbot, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Beweisverbot
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|weis|ver|bot
Bedeutung
ⓘstrafverfahrensrechtliches Verbot, auf rechtswidrigem Weg Beweise zu erheben (Beweiserhebungsverbot) oder bestimmte vorhandene Beweise gerichtlich zu verwerten (Beweisverwertungsverbot)
- Beispiele
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- wegen unrechtmäßiger Beschlagnahmung stellte der Anwalt einen Antrag auf Beweisverbot
- einem Beweisverbot unterliegen
Grammatik
ⓘdas Beweisverbot; Genitiv: des Beweisverbot[e]s, Plural: die Beweisverbote