Be­weis­ver­bot, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Beweisverbot

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|weis|ver|bot

Bedeutung

strafverfahrensrechtliches Verbot, auf rechtswidrigem Weg Beweise zu erheben (Beweiserhebungsverbot) oder bestimmte vorhandene Beweise gerichtlich zu verwerten (Beweisverwertungsverbot)

Beispiele
  • wegen unrechtmäßiger Beschlagnahmung stellte der Anwalt einen Antrag auf Beweisverbot
  • einem Beweisverbot unterliegen

Grammatik

das Beweisverbot; Genitiv: des Beweisverbot[e]s, Plural: die Beweisverbote

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