Beweisgegenstand, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Beweisgegenstand
- Lautschrift
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[bəˈvaɪ̯sɡeːɡn̩ʃtant]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|weis|ge|gen|stand
Bedeutung
ⓘGegenstand eines Beweises (1); dasjenige, was in der Beweisaufnahme ermittelt werden soll