Be­weis­ge­gen­stand, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Beweisgegenstand
Lautschrift
[bəˈvaɪ̯sɡeːɡn̩ʃtant]

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|weis|ge|gen|stand

Bedeutung

Gegenstand eines Beweises (1); dasjenige, was in der Beweisaufnahme ermittelt werden soll

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