Be­rufs­ver­bre­cher, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache früher
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Berufsverbrecher
Lautschrift
[bəˈruːfsfɛɐ̯brɛçɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|rufs|ver|bre|cher

Bedeutung

männliche Person, die fortgesetzt Straftaten begeht, ihre Einkünfte aus Straftaten bezieht

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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