Be­las­tungs­ma­te­ri­al, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Belastungsmaterial
Lautschrift
[bəˈlastʊŋsmateri̯aːl]

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|las|tungs|ma|te|ri|al

Bedeutung

Gesamtheit der Tatsachen, die zusammengetragen werden und zur Belastung des Angeklagten vorgebracht werden können

Beispiel
  • es gab kein ausreichendes Belastungsmaterial
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