Beamter
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- Wortart: ⓘ
- substantiviertes Adjektiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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Besonderer Hinweis
Im Abschnitt „Bedeutung“ finden Sie einen besonderen Hinweis zum Gebrauch dieses Wortes.Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|am|ter
Bedeutung
ⓘmännliche Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat

- Beispiele
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- ein kleiner Beamter
- politischer Beamter (Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- oder Landesregierung stehen muss und der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann)
- die höheren Beamten
- sämtliche Beamten/(auch:) Beamte
- tüchtigem Beamten/(veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen
- ihm als Beamten/(seltener) Beamtem
- die Ernennung städtischer Beamter/(veraltend:) Beamten
- er war erst drei Monate Beamter auf Probe
Synonyme zu Beamter und Beamtin
ⓘ- (meist scherzhaft) Staatsdiener, Staatsdienerin; (österreichisch abwertend) Amtskappl; (Amtssprache) Bediensteter
Grammatik
ⓘder Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.