Ausnahmegericht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
-
▒░░░░
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Ausnahmegericht
- Worttrennung
- Aus|nah|me|ge|richt
in Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte mit der Erledigung bestimmter Fälle betrautes Gremium (z. B. Standgericht)