Aus­fall­bürg­schaft, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Ausfallbürgschaft
Lautschrift
[ˈaʊ̯sfalbʏrkʃaft]

Rechtschreibung

Worttrennung
Aus|fall|bürg|schaft

Bedeutung

Form der Bürgschaft, bei der der Bürge erst eintreten muss, wenn der Gläubiger eine völlig oder teilweise erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nachweisen kann

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?