Auf­füh­rungs­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Aufführungsrecht
Lautschrift
[ˈaʊ̯ffyːrʊŋsrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Auf|füh|rungs|recht

Bedeutung

Recht des Urhebers oder der Urheberin, sein bzw. ihr Werk öffentlich aufzuführen

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