An­walts­zwang, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Anwaltszwang
Lautschrift
[ˈanvaltstsvaŋ]

Rechtschreibung

Worttrennung
An|walts|zwang

Bedeutung

Notwendigkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen

Grammatik

ohne Plural

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