An­kla­ge­ver­tre­ter, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Anklagevertreter
Lautschrift
[ˈanklaːɡəfɛɐ̯treːtɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
An|kla|ge|ver|tre|ter

Bedeutung

vom Gericht bestellter Ankläger, besonders Staatsanwalt

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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