haften
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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haften
- Lautschrift
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[ˈhaftn̩]
- Wort mit gleicher Schreibung
- haften (kleben – schwaches Verb)
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- haf|ten
Bedeutungen (3)
ⓘ-
für jemanden, jemandes Handlungen, für etwas die Haftung tragen, im Falle eines eintretenden Schadens o. Ä. Ersatz leisten müssen
- Beispiele
-
- Eltern haften für ihre Kinder
- wir haften nicht für Ihre Garderobe
- die Transportfirma haftet für Beschädigungen
- (Rechtssprache) für jemandes Schulden haften (bürgen, Sicherheit leisten)
-
als Gesellschafter, Gesellschafterin eines Unternehmens, als Unternehmen in bestimmter Weise mit seinem Vermögen eintreten müssen
- Gebrauch
- Rechtssprache, Wirtschaft
- Beispiele
-
- beschränkt, unbeschränkt, einzeln, gesamtschuldnerisch, mit seinem Vermögen haften
- ein persönlich haftender Gesellschafter
- (Rechtssprache) auf Schadenersatz haften (im Hinblick auf Schadenersatz die Haftung tragen)
-
für jemanden, etwas einem anderen gegenüber verantwortlich sein, einstehen müssen
- Beispiel
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- er haftet [mir] dafür, dass niemandem etwas zustößt
Synonyme zu haften
ⓘHerkunft
ⓘmittelhochdeutsch (Rechtssprache) haften = bürgen, identisch mit haften, Bedeutungsentwicklung wohl in Anlehnung an Haft
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“