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Der Apostroph bei Personen­namen

Wir brechen eine Lanze für Großmutters Apfelkuchen, genauer gesagt: für den Genitiv ohne Apostroph.

Im Gegensatz zum Bindestrich wird der Apostroph oft weitaus großzügiger verteilt: Bei Großmutter’s Apfelkuchen würde sich der Großmutter wahrscheinlich der Magen umdrehen – nicht wegen des Geschmacks, sondern wegen der Rechtschreibung. Und würde der Erfinder des epischen Theaters sich wohl wiedererkennen in der Ankündigung von Brecht’s Dreigroschenoper? Zur Kennzeichnung des Genitivs genügt nämlich das angehängte -s allein – ganz ohne Apostroph: Annas Traum, Großvaters Briefmarkensammlung usw. Mit einer Ausnahme: Beim Genitiv von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x enden und keinen Artikel o. Ä. haben: Grass’ neuer Roman, Ringelnatz’ Gedichte oder Klaus’ Frittenschmiede. In diesen Fällen steht der Apostroph für das weggefallene Genitiv-s. Man kann sich also für den Genitiv merken: entweder mit -s oder mit Apostroph, aber nicht mit beidem auf einmal.

Nun lässt sich einwenden: Aber Willi’s Würstchenbude und Andrea’s Blumenecke stehen doch sogar im Duden. Stimmt! Zur Verdeutlichung der Grundform ist diese Ausnahme von der Regel beim Genitiv möglich – aber nur bei Personennamen und nur, wenns denn unbedingt sein soll.

Früher war es übrigens durchaus üblich, den Genitiv von Namen wie Fritz oder Sophie auf -(e)ns zu bilden, also: Fritzens Streiche, Sophiens Kleid. Diese Mischung aus starker Beugung (auf -s) und schwacher Beugung (auf -en) ist heute nicht mehr üblich und klingt recht altertümlich. Heute: Fritz’ Streiche, Sophies Kleid.

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