zubilligen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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zubilligen
- Lautschrift
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[ˈtsuːbɪlɪɡn̩]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- zu|bil|li|gen
Bedeutung
ⓘjemandem etwas, besonders ein Recht, einen Vorteil o. Ä. zuteilwerden lassen, zugestehen, gewähren
- Beispiele
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- jemandem eine Entschädigung, mildernde Umstände zubilligen
- den Gemeinden Autonomie zubilligen
Synonyme zu zubilligen
ⓘGrammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“