ver­äu­ßern

Wortart:
schwaches Verb
Gebrauch:
besonders Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
veräußern
Lautschrift
[fɛɐ̯ˈʔɔɪ̯sɐn]

Rechtschreibung

Worttrennung
ver|äu|ßern

Bedeutungen (2)

  1. übereignen, verkaufen; (etwas, worauf jemand einen Anspruch hat) an jemand anderen abtreten
    Beispiel
    • den Schmuck, die ganze Habe veräußern
  2. (ein Recht) auf jemand anderen übertragen
    Beispiel
    • der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson] veräußern

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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veräußern
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