unterordnen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- un|ter|ord|nen
Bedeutungen (3)
ⓘ-
sich in eine bestimmte Ordnung einfügen und sich nach dem Willen, den Anweisungen o. Ä. eines anderen oder den Erfordernissen, Gegebenheiten richten
- Grammatik
- sich unterordnen
- Beispiele
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- sich [anderen] nicht unterordnen können
- sie ordnet sich zu sehr seinen Wünschen unter
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etwas zugunsten einer anderen Sache zurückstellen
- Beispiel
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- seine eigenen Interessen den Notwendigkeiten unterordnen
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einem Weisungsbefugten, einer weisungsbefugten Institution unterstellen
- Grammatik
- meist im 2. Partizip
- Beispiel
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- jemandem, einem Ministerium untergeordnet sein
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in ein umfassendes System als weniger umfassende Größe, Kategorie o. Ä. eingliedern; subsumieren
- Grammatik
- meist im 2. Partizip
- Beispiel
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- Nelke, Tulpe, Rose sind dem Begriff „Blume“ untergeordnet
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Synonyme zu unterordnen
ⓘ- ausklammern, außer Acht/Betracht lassen, beiseitelassen, übergehen
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“