öffentlich-rechtlich
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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öffentlich-rechtlich
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- öf|fent|lich-recht|lich
- Beispiele
- D 23; die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Bedeutung
ⓘ(von Verwaltungseinrichtungen) mit eigener Rechtsperson und einem bestimmten Nutzungszweck
- Beispiele
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- die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- öffentlich-rechtlicher Vertrag (Vertrag, der sich auf Verhältnisse des öffentlichen Rechts bezieht)
Herkunft
ⓘzu: öffentliches Recht
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit öffentlich-rechtlich | |
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Substantive | Sender |
Verben | |
Adjektive | privat |
Häufig in Verbindung mit öffentlich-rechtlich | |
Substantive | Rundfunk |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit öffentlich-rechtlich | |
Substantive | Anstalt Fernsehen |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit öffentlich-rechtlich | |
Substantive | Rundfunkanstalt Fernsehanstalt Vertrag Kreditinstitut |
Verben | |
Adjektive | gebührenfinanziert genossenschaftlich kommerziell tschechisch allgemein privatrechtlich werbefrei |