ju­ra no­vit cu­ria

Aussprache:
Betonung
jura novit curia

Rechtschreibung

Worttrennung
ju|ra no|vit cu|ria

Bedeutung

alte, im deutschen Zivilprozess gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt

Herkunft

lateinisch; „das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht“

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