in du­bio pro reo

Gebrauch:
Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
in dubio pro reo

Rechtschreibung

Worttrennung
in du|bio pro reo

Bedeutung

lassen sich Zweifel an der Schuld des/der Angeklagten nicht beheben, so ist er/sie freizusprechen (Grundsatz des Strafverfahrens)

Herkunft

lateinisch = im Zweifel für den Angeklagten

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