ge­schäfts­fä­hig

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
geschäftsfähig
Lautschrift
[ɡəˈʃɛftsfɛːɪç]

Rechtschreibung

Worttrennung
ge|schäfts|fä|hig

Bedeutung

fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig und verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig

Beispiel
  • Minderjährige im Jugendalter sind nur bedingt geschäftsfähig
Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?