gerichtsnotorisch
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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gerichtsnotorisch
- Lautschrift
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[ɡəˈrɪçtsnotoːrɪʃ]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ge|richts|no|to|risch
Bedeutung
ⓘvom Gericht amtlich zur Kenntnis genommen
- Beispiel
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- seine Straftaten sind gerichtsnotorisch