fehlbelegen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Gebrauch: ⓘ
- Amtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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fehlbelegen
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- fehl|be|le|gen
Bedeutung
ⓘ(eine Sozialwohnung) an eine nicht bedürftige Person vermieten
Grammatik
ⓘschwaches Verb; hat; nur im Infinitiv und 2. Partizip