enteignen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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enteignen
- Lautschrift
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[ɛntˈʔaɪ̯ɡnən]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ent|eig|nen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
jemandem Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen
- Beispiel
-
- einen Hausbesitzer enteignen
-
von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen
- Beispiel
-
- ein Unternehmen, jemandes Vermögen enteignen
Synonyme zu enteignen
ⓘ- entprivatisieren, in Staatseigentum überführen, nationalisieren, verstaatlichen
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“