c. i. f.
Wortart: Abkürzung
Bedeutung
- Abkürzung für eine Rechtsklausel im Überseehandelsgeschäft, wonach im Warenpreis Verladekosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen enthalten sind
Herkunft
- Abkürzung von englisch cost, insurance, freight
