beschlagnahmen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Bedeutungen (2)
ⓘ-
in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren
- Beispiele
-
- jemandes Vermögen beschlagnahmen
- die Polizei beschlagnahmte das Diebesgut
-
für sich in Anspruch nehmen; mit Beschlag belegen
- Gebrauch
- scherzhaft
- Beispiel
-
- du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag
Synonyme zu beschlagnahmen
ⓘGrammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“
Typische Verbindungen (computergeneriert)
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Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit beschlagnahmen | |
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Substantive | Unterlage Polizei |
Verben | |
Adjektive | |
Häufig in Verbindung mit beschlagnahmen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit beschlagnahmen | |
Substantive | Waffe |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit beschlagnahmen | |
Substantive | Vermögen Dokument Material Akt |
Verben | |
Adjektive |