au­ßer­ge­richt­lich

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
außergerichtlich

Rechtschreibung

Worttrennung
au|ßer|ge|richt|lich

Bedeutung

ohne Mitwirkung eines Gerichts; nicht auf der Tätigkeit des Gerichts beruhend

Beispiel
  • ein außergerichtlicher Vergleich
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