Zwangsvergleich, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Zwangsvergleich
- Lautschrift
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[ˈtsvaŋsfɛɐ̯ɡlaɪ̯ç]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Zwangs|ver|gleich
Bedeutung
ⓘwährend des Konkurses geschlossener Vertrag zwischen Schuldner und nicht bevorrechteten Gläubigern, der die gleichmäßige [teilweise] Befriedigung dieser Gläubiger beinhaltet
Grammatik
ⓘder Zwangsvergleich; Genitiv: des Zwangsvergleiches, Zwangsvergleichs, Plural: die Zwangsvergleiche