Zwangs­ver­gleich, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Zwangsvergleich
Lautschrift
[ˈtsvaŋsfɛɐ̯ɡlaɪ̯ç]

Rechtschreibung

Worttrennung
Zwangs|ver|gleich

Bedeutung

während des Konkurses geschlossener Vertrag zwischen Schuldner und nicht bevorrechteten Gläubigern, der die gleichmäßige [teilweise] Befriedigung dieser Gläubiger beinhaltet

Grammatik

der Zwangsvergleich; Genitiv: des Zwangsvergleiches, Zwangsvergleichs, Plural: die Zwangsvergleiche

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