Zeugin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Zeu|gin
Bedeutungen (2)
ⓘ-
weibliche Person, die bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist oder war, darüber aus eigener Anschauung oder Erfahrung etwas sagen kann
- Beispiel
-
- Zeugin eines tragischen Unfalls sein
-
weibliche Person, die vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihr persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört
- Gebrauch
- Rechtssprache
- Beispiele
-
- eine Zeugin aufrufen
- als Zeugin geladen sein
Synonyme zu Zeugin und Zeuge
ⓘHerkunft
ⓘvgl. Zeuge mittelhochdeutsch (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verwandt mit ziehen und eigentlich = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person
Grammatik
ⓘdie Zeugin; Genitiv: der Zeugin, Plural: die Zeuginnen
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.